Mitglied der Bekleidungsinnung

Exklusives. Made in Germany.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für Vertragsverhältnisse wird grundsätzlich das Werksvertragsrecht lt. BGB §§ 631 ff angewandt.
     
  2. Die Durchlaufzeit beträgt ca. 3-4 Wochen ab Auftragseingang und -annahme. Vollständiger Wareneingang ist dabei vorausgesetzt. Die Lieferzeit ist von der jeweiligen Auftragsgröße abhängig und muss vor Auftragseingang fixiert und bestätigt werden. Bei größeren Aufträgen kann die Durchlaufzeit auch überschritten werden.
     
  3. Produktionszeiten und -kapazitäten können durch Auftraggeber vorreserviert (geblockt) werden. Die somit vergebenen Kontingente sind fix reserviert. Dabei gelten folgende Konditionen: 
    3.1 Die Firma Hella Krauß verpflichtet sich die entsprechenden Produktionszeiten für den jeweiligen Auftraggeber freizustellen.
    3.2 Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die so geblockten Kapazitäten anzunehmen und auszufüllen. 
    3.3 Einmal fixierte Kontingente bleiben fix bestehen und können nur binnen einer (1) Woche nach Auftragsvergabe, oder dreizehn (13) Wochen vor Produktionsbeginn widerrufen werden. Bei Nichteinhaltung der Fristen werden Zahlungen in Höhe des Produktionsauftrages, oder entsprechender Ersatzleistungen fällig (vergleichbar einer Hotelbuchung und -stornierung).
     
  4. Die Lieferung erfolg auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Hängende Lieferung in Verantwortung des Auftraggebers wird aus qualitativen Gründen bevorzugt. Gefahrenübergang ist dabei bei Verlassen der Ware der Produktionsstätte. Angelieferte Waren und Zutaten, sowie Teile nach Ausführung unserer Dienstleistung (Fertigteile) sind im Schadensfall (Feuer, Wasser, Einbruch, Vandalismus, und ähnliches nach Inhaltsversicherung) nicht bei uns versichert. Das Risiko liegt dabei beim Auftraggeber.
     
  5. Zahlungsziel ist grundsätzlich „sofort, rein, netto“ (BGB § 641 Abs.1).
     
  6. Bei Überschreitung des auf der Rechnung angegebenen Zahlungszieles verrechnen wir automatisch 8 % Verzugszins über dem Basiszinssatz bei Handelsgeschäften (BGB § 288 Abs.2) und 5% Verzugszins über dem Basiszinssatz bei Verbraucher- geschäften (BGB § 288, Abs.1).
     
  7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch bei Stellung des Materials.
     
  8. Mängel müssen spätestens binnen einer Woche nach Lieferung ab Werk schriftlich angezeigt werden. Grundsätzlich muss der Firma Hella Krauß die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Dazu muss etwaig mangelhafte Ware sofort nach Feststellung und Anzeige des Mangels an uns zurückgesandt werden. Die Firma Hella Krauß verpflichtet sich andererseits den Mangel schnellstmöglich zu beseitigen und die Ware an den Auftraggeber zurückzusenden.
     
  9. Erfüllungsort für sämtliche sich aus Werksverträgen ergebenden Ansprüche ist Pfarrkirchen. Ausschließlicher Gerichtstand für sämtliche aus diesen Vertragsverhältnissen entstehenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Eggenfelden.
     
  10. Es gilt allgemein das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechende Bestimmungen der EU finden keine Anwendung.
     
  11. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Falle einer Vertragslücke gilt das Gleiche.

 

Hella Krauß | Modekonfektion – Inhaber Thomas Krauß